missbräuchliche Kündigung, Mobbing
Bundesgericht 4A_63/2009 Urteil vom 23. März 2009
Zusammenfassung: Sexuelle Belästigung; missbrächliche Kündigung verneint.
Bundesgericht 4A_28/2009 Urteil vom 26. März 2009
Zusammenfassung: Vorwurf der Illoyalität; Missbrauch verneint; 13. Monatslohn als Gratifikation gewürdigt.
Bundesgericht 4A_60/2009 Arrêt du 3 avril 2009
Zusammenfassung: Entlassung wegen schlechter Leistung; Missbrauch verneint; Auseinandersetzung mit BGE 132 III 115 (GE).
Bundesgericht 4A_571/2008 Urteil vom 5. März 2009
Zusammenfassung: Massenentlassung. Verletzung der Pflicht zur Konsultation.
Bundesgericht 4A_346/2007 Arrêt du 16 novembre 2007 (Publ.)
Zusammenfassung: Rückzug einer Massenentlassung.
Bundesgericht 4A_249/2007 Arrêt du 16 novembre 2007
Zusammenfassung: Lohndiskriminierung; Notwendigkeit einer Expertise.
Bundesgericht 4C.64/2007 Urteil vom 7. November 2007
Zusammenfassung: Rachekündigung.
Bundesgericht 4A_385/2007 Urteil vom 28. November 2007 (Publ.)
Zusammenfassung: Missbräuchliche Kündigung während der Probezeit.
Bundesgericht 4A_419/2007 Arrêt du 29 janvier 2008
Zusammenfassung: langjähriger Mitarbeiter; Vorankändigung einer Entlassung keine Pflicht des Arbeitgebers; Auseinandersetzung mit BGE 132 III 115.
Bundesgericht 4A_128_2007 Arrêt du 9 juillet 2007
Zusammenfassung: nicht nachgewiesenes Mobbing.
Bundesgericht 4C.77/2007 Urteil vom 26. Juni 2007
Zusammenfassung: Auslegung eines Sozialplans; Entlassung eines Prsonalvertrteters aus antizipierten wirtschaftlichen Gründen ist zulässig.
Bundesgericht 4P.214/2006 Arrêt du 19 décembre 2006
Zusammenfassung: Sexuelle Belästigung; Beweis der Belästigung. Es ist nicht willkürlich, vor allem auf die Angaben des Opfers abzustellen; Bemessung.
Bundesgericht 4C.289/2006 Arrêt du 5 février 2007
Zusammenfassung: Sexuelle Belästigung; Bemessung der Entschädigung nach Art. 5 GlG; Verfahren nach GlG ist ab 2007 vor Bundesgericht nicht mehr kostenlos.
Bundesgericht 4C.326/2006 Arrêt du 22 mai 2007
Zusammenfassung: Rachekündigung; Kündigung wegen persönlicher Eigenschaften (Alter); Wenn das kantonale Gericht mehrere Begründungen für seinen Entscheid gibt, müssen sämtliche Begründungen angefochten werden.
Bundesgericht 4C.370/2006 Arrêt du 27 février 2007
Zusammenfassung: Bemessung der Missbrauchsentschädigung.
Bundesgericht 4C.282/2006 Arrêt du 1er mars 2007
Zusammenfassung: Änderungskündigung im weiteren Sinn; Lohnsenkung um 50% ist nicht ohne weiteres missbräuchlich; Folgen unterlassener Kündigungsbegründung; Massgeblich sind die Kündigungsgründe im Zeitpunkt der Kündigung; das Verhalten des Kündigenden nach der Kündigung ist nicht entscheidend.
Bundesgericht 4C.317/2006 Arrêt du 4 janvier 2007
Zusammenfassung: nicht missbräuchliche Kündigung (keine Rachekündigung) Änderungskündigung im weiteren Sinn.
Bundesgericht 4C.73/2006 Urteil vom 22. Dezember 2006
Zusammenfassung: nicht missbräuchliche Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters; keine Pflicht der Arbeitgeberin (Bank) zur Herstellung eines guten Arbeitsklimas
Bundesgericht 2P.181/2006 Arrêt du 28 novembre 2006
Zusammenfassung: Öffentliches Dienstrecht: unbegründete Entlassung (GE); willkürlicher Unterschied bei der Behandlung von Beamten und Angestellten
Bundesgericht 4C.176/2006 Sentenza del 27 ottobre 2006
Zusammenfassung: Missbräuchliche Änderungskündigung (Bank).
Bundesgericht 4C.233/2006 Arrêt du 25 octobre 2006
Zusammenfassung: Missbräuchliche Kündigung; verspätete Einsprache.
Bundesgericht 4C.189/2006 Urteil vom 4. August 2006
Zusammenfassung: Rückstufung eines Arztes auf eine früher ausgeübte Funktion wegen Führungsfehlern; Rachekündigung verneint.
Bundesgericht 4C.215/2005 Urteil vom 20. Dezember 2005
Zusammenfassung: Rechtsmissbräuchliche Kündigung eines sehr langjährigen (44 Dienstjahre) Mitarbeiters, Verletzung der Fürsorgepflicht
Verwaltungsgericht Zürich PB.2004.00085 Urteil vom 8. Februar 2006
Zusammenfassung: öffentliches Dienstrecht; Mobbing/Diskriminierung am Arbeitsplatz Auf das Begehren um Feststellung einer Persönlichkeitsverletzung ist einzutreten. Weitere Begehren (E. 2). Eine Haftung des Staates für eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung kann nur bejaht werden, falls die verletzende Handlung in Ausübung amtlicher Verrichtungen erfolgte. Mobbing erfolgt im Wesentlichen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit am Arbeitsplatz (E. 5). Mobbing kann keineswegs nur durch Vorgesetzte oder höherrangige Mitarbeitende ausgeübt werden (E. 6.3). Die pauschale Festsetzung des Schadenersatzes ist vorliegend nicht rechtsverletzend (E. 7). Die Höhe der Genugtuung ist in erster Linie nach Recht und Billigkeit festzulegen. Gegenüber der Beschwerdeführerin erfolgte Mobbing am Arbeitsplatz; sie wurde sexuell belästigt und zu Unrecht dienstlich zurückgestuft. Dadurch wurde sie in ihrer Persönlichkeit und ihrem beruflichen Ansehen erheblich beeinträchtigt.
Bundesgericht 4C.201/2005 Arrêt du 21 février 2006
Zusammenfassung: Schadenersatz zufolge Invalidität wegen Mobbing (Rückweisung)
Bundesgericht 4C.354/2005 Urteil vom 8. Februar 2006
Zusammenfassung: Missbräuchliche Kündigung gegenüber einem Rauchallergiker, Zum Schutz des Mitarbeiters sind gegebenenfalls auch aussergewöhnliche Schutzmassnahmen zu treffen (Rückweisung)
Bundesgericht 4C.404/2005 Arrêt du 10 mars 2006
Zusammenfassung: Missbräuchliche Kündigung wegen psychologischer Belästigung, Mobbing (i.c. beides verneint)
Bundesgericht 4C.25/2006 Arrêt du 21 mars 2006
Zusammenfassung: Missbräuchliche Kündigung, Mutter setzt sich für ihre Tochter ein und wird in verletzender Art zitiert und entlassen, 4 Monatslöhne
Bundesgericht 4C.414/2005 Arrêt du 29 mars 2006
Zusammenfassung: nur eine gülige Kündigung kann missbräuchlich sein. Schätzung von Überstunden; Einbezug einer Umsatzbeteiligung
Bundesgericht 4C.320/2005 Arrêt du 20 mars 2006
Zusammenfassung: Mobbing (verneint), Missbrauch (bejaht), Ruhetage
Bundesgericht 4C.46/2006 Arrêt du 12 avril 2006
Zusammenfassung: Konflikte am Arbeitsplatz; Kündigung deswegen ist nich missbräuchlich
Bundesgericht 4C.34/2006 Arrêt du 4 mai 2006
Zusammenfassung: Rachekündigung
Bundesgericht 4C.60/2006 Arrêt du 22 mai 2006
Zusammenfassung: sexuelle Belästigung durch die Ausdrücke: "ma petite", "ma grande", "chouchou", "ma chérie", "ma petite A." verneint; Rachekündigung bejaht (6 Monatslöhne), da die Kündigung statt Abklärung der Vorwürfe der Klägerin folgte; die Einladung an die Arbeitgeberin, statt einer nichtigen eine spätere gültige Kündigung zu senden, führt nicht zu einem Aufhebungsvertrag
© Martin Farner 12.5.2009