verspätete fristlose Entlassung
Bundesgericht 4C.188/2006 Urteil vom 25. September 2006
Zusammenfassung: verspätete fristlose Entlassung
Bundesgericht 4C.23/2006 Arrêt du 4 mai 2006
Zusammenfassung: Verspätete fristlose Entlassung. Wenn ein Kanton (hier GE) den Anwendungsbereich von Art. 343 Abs.4 über die Grenze von CHF 30'000 erweitert, ist eine Verletzung dieser Vorschrift eine Verletzung kantonalen Rechts. Bestätigung der Rechtsprechung, dass in der Regel eine Überlegungsfrist von rund 3 Tagen angemessen ist.
Bundesgericht 4C.364/2005 Urteil vom 12. Januar 2006
Zusammenfassung: Eine Verwarnung gilt nur für gleichartige zukünftige Vorfälle. Ein Zuwarten mit fristloser Entlassung vom 15. bis zum 22. September ist zu lang.
Bundesgericht 4C.291/2005 Arrêt du 13 décembre 2005
Zusammenfassung: verspätete fristlose Entlassung
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© Martin Farner 21.11.2006