Folgen der fristlosen Entlassung

Bundesgericht 4A_590/2008 Arrêt du 22 avril 2009 (publ.)

Zusammenfassung: Die Entschädigung gemäss Art. 337c III OR enthält eine abschliessende Regelung der Folgen der fristlosen Entlassung. Vorbehalten sind nur Ansprüche, die auf anderen Sachverhalten (nicht Rechtsgründen) aufbauen.

Bundesgericht 4C.395/2005 Urteil vom 1. März 2006

Zusammenfassung: stillschweigende Entgegennahme eines tieferen Lohns ist keine Vertragsänderung (E 3.2); Tragweite der Offizialmaxime (E 4.3); Bonus als Lohn qualifiziert (E 5.3); Bemessung der Entschädigung bei ungerechtfertiger fristloser Entlassung (E 7)

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© Martin Farner 7.6.2009