Einstellung in der Anspruchsberechtigung

Eidg. Versicherungsgericht C 217/05 Arręt du 29 juin 2006

Zusammenfassung: verspätete Ferienanzeige rechtfertigt keine Einstelltage, wohl jedoch das Fehlen bei einem angeordneten Kurs

Eidg. Versicherungsgericht C 160/03 Arręt du 18 mai 2006

Zusammenfassung: Eine Mutter, die ihre Stelle wegen ihres neugeborenen Kindes aufgibt, ist an ihrer Arbeitslosigkeit nicht selbst schuld

Eidg. Versicherungsgericht C 291/05 Urteil vom 13. April 2006

Zusammenfassung: Nichterfüllen der Kontrollpflichten, Praxisänderung, Vertrauensschutz

Eidg. Versicherungsgericht C 273/05 Urteil vom 7. April 2006

Zusammenfassung: Einstellung in der Anspruchsberechtigung, verspätete Abmeldung zu einem obligatorischen Kurs wegen Krankheit, welche mit Zeugnis belegt wird, genügen für 6 Einstelltage.

Eidg. Versicherungsgericht C 9/04 Urteil vom 28. März 2006

Zusammenfassung: zumutbare Arbeit bei Outsorcing bzw. Betriebsübergang

Eidg. Versicherungsgericht C 169/05 Arręt du 13 avril 2006

Zusammenfassung: Einstellung wegen falscher Angaben über Zwischenverdienst

Eidg. Versicherungsgericht C 2/06 Urteil vom 4. Mai 2006

Zusammenfassung: Verschulden an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Eidg. Versicherungsgericht C 11/06 Urteil vom 26. April 2006

Zusammenfassung: (kein) Verschulden an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Eidg. Versicherungsgericht C 97/05 Urteil vom 27. April 2006

Zusammenfassung: Einstellung wegen unterlassenem Kursbesuch

Eidg. Versicherungsgericht C 6/06 Urteil vom 26. April 2006

Zusammenfassung: keine Einstellung ohne klar nachgewiesenes Fehlverhalten

Eidg. Versicherungsgericht C 197/04 Urteil vom 2. Mai 2006

Zusammenfassung: keine Einstellung bei Konflikten in einem Kurs ohne vorgängige Verwarnung

Eidg. Versicherungsgericht C 45/05 Urteil vom 3. Mai 2006

Zusammenfassung: Einstellung wegen ungenügender Bemühungen bei der Stellensuche

Eidg. Versicherungsgericht C 58/06 Urteil vom 31. Mai 2006

Zusammenfassung: Einstellung wegen Täuschung des Arbeitgebers beim Erwerb eines Hundes und nachfolgender Kündigung; nur mittleres Verschulden, weil das Wohl des Hundes im Vordergrund stand

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© Martin Farner 17.8.2006